Arbeitslos?

Arbeitslos - Was soll ich tun?

Grundsätzlich sollte jeder von Euch, der arbeitslos ist, sich auch arbeitslos melden. Ihr verschenkt sonst vielleicht Geld und außerdem könnt ihr an bestimmten Maßnahmen, die das Arbeitsamt durchführt nur teilnehmen, wenn ihr euch vorher arbeitslos gemeldet habt. Besonders wichtig ist die Arbeitslosmeldung für zukünftige Wehr/Zivildienstleistende: Nur wer sich vor Dienstantritt arbeitslos gemeldet hat ( nur ein Tag reicht aus ) erhält nach Dienstende Arbeitslosengeld.


Wo melde ich mich arbeitslos?


Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Arbeitsamtes ist euer Wohnbezirk. Bei mehreren Wohnungen ist der ständige Wohnsitz entscheidend.


Welche unterlagen brauche ich, um mich arbeitslos zu melden?

Ihr müßt Euch persönlich bei dem für Euch zuständigen Arbeitsamt melden. Dazu benötigt ihr euren Personalausweis, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungskarte, evtl. auch Gehaltsabrechnungen/Kündigungsschreiben/ehemalige Arbeitsamts-Bewilligungsbescheide.


Wie lange müßt ihr vorher gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld zu bekommen?


Innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit müßt Ihr mindestens 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet haben, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen. Gleichwertig gilt der Zivil/Wehrdienst, wenn vor Eurem Dienstantritt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand oder eine Arbeitslosmeldung vorlag.

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    Letzte Aktualisierung: Blankensee,  21.11.2022