Schülerjobs

Sommerzeit – Ferienzeit – Zeit zum Geld verdienen.

Du hast Wünsche? Ein neues Fahrrad muss her oder ein Urlaub ist geplant. Aber wo soll das Geld herkommen?

Eine Lösung: Selbst verdienen, mit einem Schülerjob.

Die folgenden Webseiten geben einen sehr guten Überblick über das was geht oder nicht geht.

Grundsätzlich gilt:

  • Wenn du erst 12 Jahre oder jünger bist, darfst du KEINEN Schülerjob annehmen.
  • 13 und 14 Jahre: „nur leichte“ Tätigkeiten (z.B. Zeitungen austragen) und maximal 2 Stunden am Tag. Die Einwilligung deiner Eltern gegenüber dem Arbeitgeber ist notwendig.
  • 15 bis 18 Jahre: max. 4 Wochen am Stück, max. 40 Stunden in der Woche und die Arbeitszeit muss zwischen 6:00 und 20:00 Uhr liegen.

Die Schülerjobs sind in der Regel nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig: (Übersetzung: ihr braucht keine Abgaben bezahlen, jeden Cent den ihr verdient könnt ihr behalten)

Hier könnt ihr euch weiter informieren

>>Schülerjobs<<

>>Ferienjobber<<

>>Meinestadt<<

 

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    Letzte Aktualisierung: Blankensee,  21.11.2022