Schülerjobs
Sommerzeit – Ferienzeit – Zeit zum Geld verdienen.
Du hast Wünsche? Ein neues Fahrrad muss her oder ein Urlaub ist geplant. Aber wo soll das Geld herkommen?
Eine Lösung: Selbst verdienen, mit einem Schülerjob.
Die folgenden Webseiten geben einen sehr guten Überblick über das was geht oder nicht geht.
Grundsätzlich gilt:
- Wenn du erst 12 Jahre oder jünger bist, darfst du KEINEN Schülerjob annehmen.
- 13 und 14 Jahre: „nur leichte“ Tätigkeiten (z.B. Zeitungen austragen) und maximal 2 Stunden am Tag. Die Einwilligung deiner Eltern gegenüber dem Arbeitgeber ist notwendig.
- 15 bis 18 Jahre: max. 4 Wochen am Stück, max. 40 Stunden in der Woche und die Arbeitszeit muss zwischen 6:00 und 20:00 Uhr liegen.
Die Schülerjobs sind in der Regel nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig: (Übersetzung: ihr braucht keine Abgaben bezahlen, jeden Cent den ihr verdient könnt ihr behalten)
Hier könnt ihr euch weiter informieren